Betriebliche Altersvorsorge

Weil die gesetzliche Rente keine ausreichende Versorgung im Alter mehr bietet, hat der Gesetzgeber eine zusätzliche berufliche Vorsorge geschaffen. Der Name ” betriebliche Altersversorgung ” hört sich recht sperrig und langweilig an. Aber wer die Vorteile einmal für sich erkannt hat, möchte sie nicht mehr missen. Denn sie bietet Steuervorteile und Sozialversicherungsersparnisse, wie kaum eine andere Vorsorgeform!

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?

Bei der betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge von dem Arbeitnehmer direkt aus dem laufenden Bruttogehalt oder über Sonderzahlungen wie z.B. aus dem Urlaubs oder Weihnachtsgeld gezahlt. Der Arbeitgeber kann sich auch freiwillig beteiligen oder es kann eine Beitragszahlung anstatt einer Lohnerhöhung vereinbart werden. Der große Vorteil dieser Form der Beitragszahlung liegt in der beachtlichen Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung!

Welche Vorteile habe ich?

  • Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt (Entgeltumwandlung). Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen und die Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung sinken.

  • Nutzen Sie statt der Vermögenswirksamen Leistungen (sozialvers+steuerpflichtig!) um eine Entgeldumwandlung zu finanzieren.

  • Bis zu 3900,- Euro sind steuer- und bis zu 2100,- Euro sozialversicherungsfrei. Je nach persönlicher Situation, können Sie mit dieser Ersparnis schon die Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung zahlen und bekommen trotzdem das gleiche Gehalt ausgezahlt!

  • Wenn Sie die Umwandlung von arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen vereinbaren, erhalten Sie eine unverfallbare Anwartschaft d.h. Ihre Rentenzahlung ist garantiert.

  • Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung i.d.R. auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden

  • Bei Arbeitslosigkeit bleibt das angesparte Guthaben vor dem Zugriff der Sozialämter geschützt

  • Es fällt keine Abgeltungsteuer an

Was muss ich beachten?

  • Die betriebliche Altersversorgung steht nur Arbeitnehmern zur Verfügung

  • Der Arbeitgeber bestimmt, welche Form der betrieblichen Altersversorgung über ihn angeboten wird.

Die Besteuerung fällt erst bei Rentenbeginn, mit einem wesentlich günstigeren Steuersatz an


Lassen Sie sich beraten, sprechen Sie mich an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin!

Ihre Anfrage

Thema:
Anrede*
Vorname*
Nachname*
Geburtstag*
Straße
PLZ
Wohnort
Telefon
Mobil
E-Mail*
Bemerkung
Altersversorge
Herr Frau
Hiermit bestätige ich die Datenschutzerklärung.
So können Sie uns erreichen

Lehmann & Team GmbH & Co. KG
Frankfurter Straße 92
34121 Kassel

Tel: 0561 - 766 463 0
Mail: info@lehmann-team.de
Versicherung
"Eine Auswahl einiger unserer Partner"